§ 101 ArbVG; § 2 Abs 1 Z 5 GleichBehG; § 2 Abs 1 Z 6 GleichBehG
Der OGH beurteilt die Einbringung eines Gutachtens der Gleichbehandlungskommission nach Ende der Revisionsfrist für unzulässig und nimmt Stellung zur substantiierten Begründungspflicht bei Geltendmachung einer mittelbaren Diskriminierung im Zuge einer Versetzung.