§ 8 BehEinstG
Der OGH erörtert, dass im Rahmen der Dienst- und Besoldungsordnung der ÖBB, die eine vertragliche Begrenzung der Entlassungsgründe vorsieht, auch bei behinderten Arbeitnehmern keine Zugrundelegung des allgemeinen Entlassungsrechts zulässig ist.