Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag den Geltungsbereich der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung am Beispiel von Kapitalgesellschaften. Nach Darlegung der Unterschiedsmerkmale zur österreichischen Rechtsordnung und Erläuterung des noch verbleibenden Anwendungsbereichs des IPR veranschaulicht Eckert anhand verschiedener Verfahrenskonstellationen die Bestimmung der internationalen Zuständigkeit.