§ 9 Abs 2 Z 1 PSG; § 15 PSG; § 27 Abs 2 PSG; § 33 PSG; § 34 PSG
Der OGH erörtert, dass der Stifter nicht befugt ist, dritten Personen zur Absetzung des Stiftungsvorstands einer Privatstiftung zu ermächtigen. Auch eine Personenhandelsgesellschaft als Stifterin ist nicht zur Absetzung des Vorstands ohne wichtigen Grund legitimiert.