§ 1151 ABGB; § 1158 ABGB
Der OGH erläutert, dass die Kündigung durch nur einen Geschäftsführer bei Bestand einer gemeinschaftlichen Vertretungslegitimation rechtsungültig ist und erörtert weiters die Auswirkungen eines nicht eingehaltenen Schriftformerfordernisses bei der Kündigung.