Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass auch Ausgliederungen in privatrechtlichen Unternehmen der öffentlichen Hand dem Staat zugerechnet werden und nimmt Stellung zum Schutzzweck und den Anwendungsvoraussetzungen der Betriebsübergangs-Richtlinie.
Rechtsgrundlagen: RL 2001/23