§ 27 Z 4 AngG
Der OGH erörtert, dass die unzureichende Erfüllung allgemeiner Dienstverpflichtungen nicht als beharrliche Dienstverweigerung, sondern als Vertrauensunwürdigkeit zu qualifizieren ist.
OGH, 19.08.2003, 9 ObA 37/03m
§ 27 Z 4 AngG
Der OGH erörtert, dass die unzureichende Erfüllung allgemeiner Dienstverpflichtungen nicht als beharrliche Dienstverweigerung, sondern als Vertrauensunwürdigkeit zu qualifizieren ist.
OGH, 19.08.2003, 9 ObA 37/03m