Zusammenfassung: Der Autor erläutert die Erscheinungsformen einer stillen Gesellschaft und prüft, ob der stille Gesellschafter bzw der Geschäftsbesitzer im Ausgleich des Unternehmens eine Befugnis zur Kündigung der stillen Gesellschaft besitzen. Weiters setzt er sich mit der verbreiteten Rechtsmeinung, wonach der Ausgleichsanspruch des stillen Gesellschafters bei Beendigung der stillen Gesellschaft nur im Ausmaß der Ausgleichsquote zu erfüllen sei, kritisch auseinander.