§ 93 Abs 2 BWG idF BGBl 1993/552; § 93 BWG idF BGBl 1996/445; § 31 KWG
Der OGH nimmt Stellung zur subjektiven Anspruchsberechtigung und zur Bemessung des Umfangs der aus der Einlagensicherung resultierenden Forderung, wobei er darlegt, dass eine bereits erfolgte quotenmäßige Befriedigung einer Konkursforderung anrechnungsweise zu berücksichtigen ist.