Art 29 Salinenkonvention; Art 31 Salinenkonvention; § 5 KommStG
Der VwGH beurteilt die Rechtswirksamkeit eines Steuerbescheids, der eine falsche Bezeichnung des Bescheidempfängers enthält und legt dar, dass die Kommunalsteuer vom Geltungsbereich der Salinenkonvention erfasst ist.