Zusammenfassung: Die Autoren nehmen in ihrer Replik Bezug auf einen Beitrag von Hoscher/Strejcek und setzen sich nochmals mit der Frage auseinander, ob Gesellschaftswetten vom Geltungsbereich des Glückspielmonopols umfasst sind, wobei sie insbesondere auch das rechtliche Verhältnis von Wette und Spiel erläutern.
Rechtsgrundlagen: § 1 GSpG; § 7 GSpG; § 1267 ABGB