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Pop-up-Fenster für Urteilsveröffentlichungen nur sehr eingeschränkt geeignet

WirtschaftsrechtBernhard Tonningerecolex 2003, 770 - 772 Heft 10 v. 1.10.2003

Zusammenfassung: Der Autor bezweifelt die Zweckmäßigkeit von Urteilsveröffentlichungen im Internet, insbesondere im Pop-up-Fenster, und spricht sich für eine restriktivere Anwendungspraxis in dem Sinne aus, dass eine Urteilspublikation im Pop-up-Fenster nur noch vorgesehen werden soll, wenn auch die wettbewerbswidrige Werbemaßnahme dort platziert wurde.

Rechtsgrundlagen: UWG

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