Zusammenfassung: Der Autor bezweifelt die Zweckmäßigkeit von Urteilsveröffentlichungen im Internet, insbesondere im Pop-up-Fenster, und spricht sich für eine restriktivere Anwendungspraxis in dem Sinne aus, dass eine Urteilspublikation im Pop-up-Fenster nur noch vorgesehen werden soll, wenn auch die wettbewerbswidrige Werbemaßnahme dort platziert wurde.
Rechtsgrundlagen: UWG