§ 1371 ABGB; § 1 BWG; § 53 GBG; § 94 Abs 1 Z 2 GBG; § 18 GenG; § 26 GenG
Der OGH beschreibt den Umfang des Vertretungsrechts des Geschäftsleiters einer Kreditgenossenschaft und prüft, ob dieser dem Gläubiger rechtwirksam die Veräußerung eines Pfandgegenstands genehmigen kann.