Zusammenfassung: Der Autor weist nach, dass die Verwendung bekannter Musikwerke als Klingeltöne von Mobiltelefonen eine neue Nutzungsmöglichkeit begründet, die die Einwilligung des Urhebers erfordert.
Rechtsgrundlagen: § 14 UrhG
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Zusammenfassung: Der Autor weist nach, dass die Verwendung bekannter Musikwerke als Klingeltöne von Mobiltelefonen eine neue Nutzungsmöglichkeit begründet, die die Einwilligung des Urhebers erfordert.
Rechtsgrundlagen: § 14 UrhG
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