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OGH, 23.04.2002, 5 Ob 86/02m (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2002/219ecolex 2002, 583 Heft 8 v. 1.8.2002

§ 26 GBG; § 29 GBG; § 55 GBG; § 13 KO; § 21 KO

Der OGH erörtert, dass die Auflösung eines Treuhandvertrags einen gültigen Rechtstitel für die Rückübereignung von Grundstückseigentum begründet.

OGH, 23.04.2002, 5 Ob 86/02m

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