§ 30 Abs 1 Z 1 KO
Der OGH erläutert, dass die Übergabe eines Schecks im Rahmen des Anfechtungsrechts einer Begleichung mit Barmitteln gleichzusetzen ist.
OGH, 22.10.2001, 1 Ob 112/01d
§ 30 Abs 1 Z 1 KO
Der OGH erläutert, dass die Übergabe eines Schecks im Rahmen des Anfechtungsrechts einer Begleichung mit Barmitteln gleichzusetzen ist.
OGH, 22.10.2001, 1 Ob 112/01d