§ 38 Abs 1 BWG
Der OGH erläutert Ausmaß und Zielsetzung des Bankgeheimnisses und legt dar, dass Dritte keine Schadenersatzforderungen wegen Missachtung des Bankgeheimnisses geltend machen können.
OGH, 27.02.2002, 3 Ob 281/01x
§ 38 Abs 1 BWG
Der OGH erläutert Ausmaß und Zielsetzung des Bankgeheimnisses und legt dar, dass Dritte keine Schadenersatzforderungen wegen Missachtung des Bankgeheimnisses geltend machen können.
OGH, 27.02.2002, 3 Ob 281/01x