Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser die urheberrechtliche Schutzfähigkeit des Designs einer Internetseite bejahte. Schumacher geht dabei auch der Frage nach, ob der Inhalt der Internetseite als Datenbank oder aber Datenbank sui generis geschützt werden kann und spricht sich auch für eine subsidiäre Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts aus.
Rechtsgrundlagen: § 21 UrhG; § 20 UrhG; § 40 UrhG; § 76c UrhG; § 1 UWG