§ 529 Abs 1 Z 2 ZPO
Die Autoren nehmen eine Entscheidung des OGH aus dem Jahre 2002 zum Anlass, eine allenfalls bereits erfolgte Abkehr von der formellen zu der von Bajons geprägten wirkungsbezogenen Beschwer als Rechtsmittellegitimationsvoraussetzung zu erläutern.