§ 6 Z 2 lit a EStG
Der VwGH erörtert, dass Zuschusszahlungen der Gesellschafter zum Erwerb von Gesellschaftsbeteiligungen an einer Tochtergesellschaft als nachträglicher Anschaffungsaufwand zu qualifizieren ist, der in der Form auch in der Bilanz zu berücksichtigen ist.