§ 44 Abs 2 BAO
Der VwGH erörtert, dass eine Vereinskantine trotz Bestands einer Ausnahmebewilligung nach § 44 Abs 2 BAO steuerpflichtig ist.
VwGH, 30.10.2001, 98/14/0006
§ 44 Abs 2 BAO
Der VwGH erörtert, dass eine Vereinskantine trotz Bestands einer Ausnahmebewilligung nach § 44 Abs 2 BAO steuerpflichtig ist.
VwGH, 30.10.2001, 98/14/0006