Zusammenfassung: Die Autoren weisen in ihrem Beitrag nach, dass für die Versteigerung von UMTS Frequenznutzungsbefugnissen Umsatzsteuer zu entrichten ist. In diesem Zusammenhang erläutern sie auch die Frequenzaufteilung im österreichischen Telekommunikationsrecht und prüfen die Anwendbarkeit des UStG bzw der MWSt-Richtlinie.
Rechtsgrundlagen: § 14 TKG; § 15 TKG; § 20 TKG; § 21 TKG; UStG 1994; 6. MWSt-RL