ElAG; EGAG; § 2 Abs 1 EAVG; Art 87 EG
Die Autoren erläutern eine Entscheidung des EuGH, in der dieser darlegte, dass die Rückerstattung von Energieabgaben nur dann Beihilfencharakter hat, wenn sie ausschließlich Produktionsbetrieben körperlicher Wirtschaftsgüter gewährt wird. Die Verfasser setzen sich dabei insbesondere mit der Frage auseinander, ob diese Entscheidung eine Rückzahlungspflicht begründet.