§ 27 AngG
Der OGH erläutert, dass eine Entlassung wegen beharrlicher Missachtung der Dienstpflichten nicht erfolgen kann, wenn das Fehlverhalten des Dienstnehmers nach einer einmaligen Ermahnung nicht mehr weiter vom Dienstgeber gerügt wurde.
OGH, 15.11.2001, 8 ObA 264/01h