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Zum Ende der Endloshaftung beim Betriebsübergang

WirtschaftsrechtClemens Egermannecolex 2002, 270 - 273 Heft 4 v. 1.4.2002

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Neugestaltung des § 6 Abs 2 AVRAG, der die Haftung des Betriebsverkäufers für Anwartschaften auf Abfertigungen und Betriebspensionen zeitlich einschränkt, kritisch auseinander.

Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 2 AVRAG

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