Zusammenfassung: Die Autoren erläutern die wesentlichen Regelungsbereiche des in Entwurfsform vorliegenden Bundesvergabegesetzes 2002. So erörtern sie die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf den sogenannten Unterschwellenbereich und nehmen Stellung zur Eingliederung der ÖNORM A 2050 und zum Stellenwert der elektronischen Datenübermittlung. Erwägungen zu den Rechtsschutzmöglichkeiten runden den Beitrag schließlich ab.