vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH, 12.09.2001, 2000/13/0058 (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtHelmut Käferböckecolex 2002/56ecolex 2002, 125 - 126 Heft 2 v. 1.2.2002

§ 5 Abs 2 lit a KommStG

Der VwGH erörtert, dass die Qualifizierung einer Vermögenszuwendung als Ruhebezug wie auch die Anwendung der Entlastungsregelung nach § 5 Abs 2 lit a KommStG die Auflösung des Dienstverhältnisses voraussetzt.

VwGH, 12.09.2001, 2000/13/0058

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!