§ 291 Abs 1 Z 4 EO
Der OGH erörtert, dass vom vormaligen Dienstgeber geleistete Beitragszahlungen für eine freiwillige Weiterversicherung nicht gepfändet werden können.
OGH, 29.08.2001, 3 Ob 201/01g
§ 291 Abs 1 Z 4 EO
Der OGH erörtert, dass vom vormaligen Dienstgeber geleistete Beitragszahlungen für eine freiwillige Weiterversicherung nicht gepfändet werden können.
OGH, 29.08.2001, 3 Ob 201/01g