Zusammenfassung: In diesem Beitrag wird geprüft, ob sich der Grundstückseigentümer durch Beauftragung eines Hausbesorgers oder sonstiger Gebäudebetreuungsunternehmen von seinen Verbindlichkeiten zB zur Reinigung und Instandhaltung angrenzender Gehwege rechtswirksam befreien kann. Der Autor erläutert die Fragestellung insbesondere aus arbeitsrechtlicher Perspektive und weist nach, dass das Arbeitszeitrecht bei entsprechendem Vertragsaufbau mit einer derartigen Haftungsverlagerung vereinbar ist.