Art 81 EG-V
Der Autor erläutert in seinem Beitrag die Argumentationslinie des EuGH in der Entscheidung Courage/Crehan, in der dieser die Begründung von Schadenersatzansprüchen bei einer Verletzung des gemeinschaftsrechtlichen Kartellrechts bejahte. Kritik übt Eilmansberger dabei vor allem an der Nichtbeachtung des Rechtswidrigkeitszusammenhangs als haftungsbeschränkendes Element.