§ 10 GmbHG
Der OGH erläutert, dass die Bank für die Ausstellung einer falschen Bestätigung nach § 10 GmbHG zur Verantwortung gezogen werden kann.
OGH, 17.04.2002, 7 Ob 65/01m
§ 10 GmbHG
Der OGH erläutert, dass die Bank für die Ausstellung einer falschen Bestätigung nach § 10 GmbHG zur Verantwortung gezogen werden kann.
OGH, 17.04.2002, 7 Ob 65/01m