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OGH, 27.05.2002, 8 Ob 97/02a (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2002/283ecolex 2002, 750 Heft 10 v. 1.10.2002

§ 128 HGB; § 164 Abs 2 KO; § 73 Abs 2 AO

Der OGH erörtert, dass die Rechtsfolgen eines Zwangsausgleichs nicht auf die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft durchgreifen, wenn diese mit dem Gesellschaftsgläubiger eine über § 128 HGB hinausreichende Haftung festgelegt haben.

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