Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Berücksichtigung fremdfinanzierter Rentenversicherungssysteme im Einkommensteuerrecht erörtert. Der Autor zeigt die gebotene Differenzierung zwischen Renten- und Kapitalversicherungen, die sich auf die als Werbungskosten geltend zu machenden Beträge auswirkt. Weiters legt er dar, in welchen Fällen die LiebhabereiVO und die in § 2 Abs 2a EStG normierte Untersagung der Verlustausgleichung zur Anwendung gelangen.