§ 76 GmbHG; § 878 ABGB
Der OGH legt dar, dass die Zusage der Übernahme der Betriebsführungsaufwendungen auch dann Rechtswirksamkeit erlangt, wenn sie Bestandteil eines Zessionsvertrags bezüglich Gesellschaftsbeteiligungen einer GmbH ist, der wegen Missachtung der Formpflichten nicht rechtswirksam ist.