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OGH, 22.02.2001, 6 Ob 323/00v (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtGeorg Wilhelmecolex 2001/173ecolex 2001, 528 - 529 Heft 7 v. 1.7.2001

§ 10 BGBl 1992/826; § 10 ASFINAG-ErmächtigungsG; § 1002 ABGB; § 1003 ABGB; § 1004 ABGB

Der OGH erörtert, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten auch dann als ausschreibende Stelle zu qualifizieren ist, wenn die ASFINAG im eigenen Namen ein Ausschreibungsverfahren durchführt. Weiters legt er dar, dass das BMwA seine Kontrahierungsbefugnis auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung an Stellvertreter übertragen kann.

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