Zusammenfassung: Die Autoren weisen nach, dass die im Ausschreibungsverfahren bezüglich der Erarbeitung einer Ersatzform für den Krankenschein vorgegebene Untersagung der Auftragsweitergabe an Subunternehmer mit der Rechtsprechung des EuGH nicht in Einklang steht.
Rechtsgrundlagen: § 31 BVergG