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OLG Wien, 31.03.2000, 28 R 22/00m (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2001/183ecolex 2001, 540 Heft 7 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Das OLG Wien legt dar, dass ein vertretungslegitimierter Geschäftsführer sich nicht von der Auferlegung einer Zwangssanktion wegen unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses befreien kann, indem er auf die gesellschaftsinterne Organisationsstruktur, die die Erstellung des Jahresabschlusses einem anderen Geschäftsführer zuteilt, verweist.

OLG Wien, 31.03.2000, 28 R 22/00m

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