§ 21 KO; § 1175 ABGB; § 1176 ABGB; § 1336 ABGB
Der OGH prüft, ob eine Vertragsstrafe für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners, mit dem im Rahmen einer ARGE Werkleistungen erbracht werden, vereinbart werden kann. Weiters nimmt er Stellung zu den Voraussetzungen des Verfalls und Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Konventionalstrafe.