Zusammenfassung: In dem Beitrag werden Sachfragen im Zusammenhang mit dem Internet-Handel von Arzneiprodukten erörtert. Die Autoren erläutern die einschlägige deutsche Judikatur und die österreichische Rechtslage und weisen nach, dass die Verbotsbestimmungen im AMG und ArzneiausfuhrG für den Fernabsatz pharmazeutischer Produkte nicht mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit in Einklang zu bringen sind und auch nicht durch gesundheitliche Kriterien nach art 30 EGV eine Rechtfertigung erfahren. Erwägungen zum Reformbedarf des österreichischen Heilmittelrechts runden den Beitrag schließlich ab.