Zusammenfassung: Die Autorin analysiert in ihrem Beitrag die Argumentationslinie des EuGH in den Rechtssfällen Dior und Layher, in denen dieser die unmittelbare Geltung völkerrechtlicher Bestimmungen (im konkreten Fall des WTO-Abkommens) im Gemeinschaftsrecht zwar verneinte, unter gewissen Voraussetzungen den Mitgliedsstaaten aber ein Optionsrecht zur Ermöglichung der mittelbaren Anwendbarkeit einräumet. Weiters nahm der EuGH Stellung zu seiner Auslegungskompetenz bezüglich des TRIPs-Abkommens.