Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, wer für Hyperlinks haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, wobei er auch deutsche Rechtsmeinungen und Judikatur in seine Ausführungen miteinbezieht.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 1313a ABGB; § 1315 ABGB