§ 879 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Kompensation mit Forderungen der Bank gegen den Treuhänder keine Rechtswirksamkeit entfaltet, sofern die Bank Kenntnis davon hat, dass die Verrechnung von Treuhandbeträgen auf dem Konto des Treuhänders erfolgt. Der Treugeber kann einen Schadenersatzanspruch geltend machen.