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§ 159 StGB - Die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

WirtschaftsrechtMargarethe Floraecolex 2001, 176 - 177 Heft 3 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrer Abhandlung den Aufbau und die teleologische Zielsetzung des Delikts der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Dabei setzt sich Flora auch mit der Bestimmung der groben Fahrlässigkeit auseinander und erörtert die strafbarkeitsbegründenden Tathandlungen des § 159 StGB.

Rechtsgrundlagen: § 159 StGB

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