Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag Bezug auf eine Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2000 und erläutert, in welchen Fällen debt-equity-swaps als verdeckte Sacheinbringung bei der Anhebung des Gesellschaftskapitals von Kapitalgesellschaften im Sanierungsfall zu qualifizieren sind. Darauf aufbauend erörtert Konwitschka Heilungsmöglichkeiten fehlerbehafteter Kapitalanhebungen im Sanierungsfall.