§ 13 Abs 2 BewG
Der VwGH legt dar, dass sich der gemeine Wert nicht aus einem Einzelverkauf erschließein lässt und beschreibt die Prüfungspflichten der Finanzbehörde, wenn der Veräußerungspreis durch ein Bewertungsgutachten ermittelt wurde.
VwGH, 09.11.2000, 99/16/0439