Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob die gesetzliche Qualifikation des dritten Marktes als geregelter Markt gemäß Art 16 der RL 93/22/EWG über Wertpapierdienstleistungen nach den Definitionskriterien eines Dritten Marktes mit den Vorgaben der ISD und des Gemeinschaftsrechts in Einklang steht. Dabei nimmt er auch Bezug auf die normierten Offenlegungspflichten und weist nach, dass bei der österreichischen Umsetzung versäumt wurde, die Vorgaben des Art 7 der Insider-RL in die österreichische Rechtsordnung zu übernehmen.