Zusammenfassung: Im Beitrag werden steuerrechtliche Sachprobleme im Zusammenhang mit Belegschaftsbeteiligungsstiftungen erörtert. So prüfen die Autoren, ob anlässlich der Stiftung Schenkungssteuer zu entrichten ist und ob Vermögenszuweisungen an die Stiftung ertragssteuerlich als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen sind. Weiters behandeln sie die Frage, ob die alleinige Zielsetzung der Belegschaftsbeteiligungsstiftung in der Weiterleitung von Beteiligungserlösen liegt. Erwägungen zum Reformbedarf der steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungseinnahmen bei den begünstigten Dienstnehmern runden den Beitrag schließlich ab.