Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob das österreichische Verwaltungsstrafrecht eher vom Einheitstäter- oder Teilnahmemodell geprägt ist. Walter definiert auf Basis der historischen Interpretation den Stellenwert des Teilnahmemodells im Verwaltungsstrafrecht und nimmt auch Stellung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der sogenannten Kettenbeteiligung.
Rechtsgrundlagen: § 7 VStG