§ 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
Der VwGH erörtert, dass für die Einräumung eines zinslosen Kredits zwischen Familienangehörigen Schenkungssteuer zu entrichten ist, wobei der familiäre Hintergrund den Bestand eines Bereicherungswillens indiziert.
VwGH, 09.11.2000, 99/16/0482