§ 1489 ABGB
Der OGH erörtert, dass ein Schadenersatzanspruch solange nicht verjährt, solange konkrete Hinweise für das Verschulden eines konkreten Schädigers fehlen, wobei er auch zur Nachforschungspflicht des Geschädigten Stellung nimmt.
OGH, 28.06.2000, 7 Ob 145/00z